+49 (0) 173 324 071 2
Immobiliengutachten für steuerliche Zwecke
Fundierte Bewertung für Finanzamt und Steuererklärung -
vertraulich & objektiv.
Region Neuburg an der Donau, Ingolstadt, Augsburg, Aichach-Friedberg & Donau-Ries
Für steuerliche Zwecke braucht es einen fundierten, anerkannten Immobilienwert
Bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien stehen Immobilieneigentümer regelmäßig vor konkreten Nachweispflichten gegenüber der Finanzverwaltung. Ob bei der Abschreibung (AfA) oder im Rahmen von Erbschaft und Schenkung: Der gesetzlich pauschalierte Wert entspricht selten der baulichen Realität.
Ein unabhängiges Sachverständigengutachten schafft hier Klarheit und liefert dem Finanzamt eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Für steuerliche Anlässe biete ich fundierte, anerkannte Gutachten
01
Restnutzungsdauergutachten
Vermietete Gebäude werden in der Regel steuerlich pauschal über eine Nutzungsdauer von 33 bis 50 Jahren abgeschrieben. Weist ein Gebäude jedoch aufgrund seines Baujahrs, baulicher Mängel oder eines Modernisierungsstaus eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer auf, kann die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) angehoben werden.
Ein methodisch sauber aufbereitetes Gutachten weist diese verkürzte Restnutzungsdauer nach den Vorgaben der Finanzbehörden nach.
02
Verkehrswertgutachten für Erbschaft & Schenkung
03
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Finanzbehörden akzeptieren Gutachten nur, wenn sie strengen methodischen und formalen Kriterien folgen.
Als gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (ZIS Sprengnetter Zert S) liefere ich nachvollziehbare Berechnungen, die den hohen Prüfmaßstäben der Finanzämter gerecht werden.
Als Vollgutachten umfasst ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und den Vorgaben der ImmoWertV eine ausführliche Immobilienwertermittlung mit allen relevanten Daten und einer präzisen Objektbeschreibung – der Umfang liegt üblicherweise bei 40 bis 50 Seiten.
Die Typisierungen der Finanzverwaltung setzen den Steuerwert von Immobilien manchmal zu hoch an. Wenn der tatsächliche Verkehrswert unter diesem behördlich ermittelten Tabellenwert liegt, lässt sich dies durch ein objektiv erstelltes Wertgutachten belegen (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts). Dadurch stellt man sicher, dass Erbschaft- oder Schenkungsteuer ausschließlich auf Basis des echten Verkehrswertes berechnet wird.
Jetzt unverbindlich anfragen
Ich melde mich persönlich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.