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Immobiliengutachten für steuerliche Zwecke

Immobiliengutachten für steuerliche Zwecke -
Fundierte, nachvollziehbare Wertermittlung zur Vorlage beim Finanzamt

Tätig in den Regionen Augsburg, Aichach-Friedberg, Ingolstadt &

Neuburg an der Donau

Für steuerliche Zwecke braucht es einen fundierten, nachvollziehbaren Immobilienwert

Ob bei der Abschreibung oder bei Erbschaft und Schenkung – mit einem Sachverständigengutachten können Sie gegenüber dem Finanzamt einen Wert nachweisen, der von der pauschalen steuerlichen Bewertung abweicht. Etwa einen niedrigeren gemeinen Wertes (§ 198 BewG) oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer für eine höhere Abschreibung (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstelle ich unabhängige Gutachten, die den Wert auf Grundlage einer Besichtigung und des konkreten Gebäudezustands nachvollziehbar herleiten.

Für steuerliche Anlässe biete ich fundierte, anerkannte Gutachten

01
Restnutzungsdauergutachten

02
Erbschaft & Schenkung

03
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

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